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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1180)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 20.06.24 10:50:48 von
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      schrieb am 09.06.20 13:54:30
      Beitrag Nr. 2.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.949.620 von CarloKarriereendo am 08.06.20 22:29:20Es gibt jetzt auch eine 2. Aktion (also nun insgesamt 2x 10.000 €) über Paypal.

      https://www.paypal.com/pools/c/8pMcPbRkDq

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      schrieb am 08.06.20 22:29:20
      Beitrag Nr. 2.613 ()
      BItte beteiligt euch an der Aktion von Martin!!
      Gegen Binding und Konsorten!!

      Ich werde den aktuellen Stand im Auge behalten und bei Bedarf nachlegen!
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      schrieb am 08.06.20 22:10:19
      Beitrag Nr. 2.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.948.336 von wolfeck am 08.06.20 20:58:26Ich erwähne hier nicht aus Zufall ständig Lothar Binding. Ich habe gewiße Insiderinformationen, ich würde sie heute als "fast weinerlich" bezeichnen und es dürfte euch klar sein, wer da "geweint" hat.

      Binding ist clever, das muss man ihm lassen. Er hat Brehm und Tillmann klassisch abgezockt, weil die überhaupt nicht begriffen haben, was er ihnen da für einen "netten" Kompromiß angeboten hat oder sie waren halt einfach nicht taff genug.

      Aber das ist Geschichte und rechtfertigt keinen Verfassungsbruch des gesamten Bundestags, in dem er dieses Gesetz abgenickt hat.

      Und jetzt spendet endlich. :D Wir sind erst bei etwas über 2.000 Euro.

      https://www.leetchi.com/c/verfassungsklage

      Es gibt übrigens je 50 Euro Spende kostenlose Webinare vom Martin, die sollten das Geld locker wert sein.

      Und vielleicht kommt im Rahmen der Verfassungsklage der ganze Dreck aus den Verhandlungen zwischen Binding, Brehm und Tillmann raus. Allein das wäre mir das Geld wert.
      Avatar
      schrieb am 08.06.20 20:58:26
      Beitrag Nr. 2.611 ()
      Nochwas zur Entstehungsgeschichte des absurden Gesetzestextes. Wie schon mal angedeutet, hat's die CDU vermasselt, indem sie die Regelung von den ursprünglich von der SPD beabsichtigten Totalverlusten auf alle Verluste ausdehnte, ohne genügend nachzudenken :

      aus https://www.optionsuniversum.de/stellungnahme-zur-beschraenk…

      Zitat : "Das tatsächlich beschlossene Gesetz weicht von der ersten Beschlussvorlage ab, die ursprünglich bereits im November 2019 zur Abstimmung anstand und dann kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, weil wohl die CDU noch eine Nachbesserung zugunsten der betroffenen Bürger erreichen wollte. Bei der „Nachbesserung“ wurde leider der Gesetzestext so geändert, dass nunmehr die Verlustverrechnung für alle Verluste und nicht wie ursprünglich angedacht nur für Totalverluste eingeschränkt wurde. Das ist eine massive Verschlechterung und war mit Sicherheit nicht beabsichtigt. Die Hoffnung besteht, dass die handelnden Politiker das einsehen und das Gesetz nochmals geändert wird.

      Diese Einschätzung (es sind eigentlich nur Totalverluste gemeint) entspricht laut Auskunft des VTAD im Übrigen auch der Lesart der meisten Experten.

      Hinter den Kulissen läuft derzeit eine massive Lobbyarbeit, um den Parteien klar zu machen, was sie tatsächlich beschlossen haben. Aktiv sind neben Brokern und Banken vor allem Verbände wie z.B. die deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), das deutsche Aktieninstitut (DAI) und der deutsche Derivate Verband (DDV). Die FDP hat als erste Partei begriffen, um was es geht und positioniert sich klar gegen dieses (nach ihrer Einschätzung auch verfassungswidrige) Gesetz. Das Thema ist inzwischen auch bei einzelnen CDU-Abgeordneten angekommen. In der Bundestagsdebatte vom 12. Februar haben sowohl Sebastian Brehm (CDU) als auch Dr. Florian Toncar (FDP) das Gesetz angesprochen und kritisiert.

      Somit werden wir zunächst unser Trading in gewohnter Form weiterführen und empfehlen das auch unseren Kunden. Als nächstes erwarten wir mit Spannung die offizielle Durchführungsverordnung des BMF (Bundesministerium für Finanzen), quasi die „Arbeitsanweisung“ für die Finanzämter. Mit etwas Glück wird bereits dort definiert, dass nur die Verlustverrechnung von Totalverlusten gemeint ist."

      Zitat Ende.


      Binding wollte die Regelung wohl ursprünglich nur für Totalverluste aus Aktien oder Optionsverfall. Vom ganzen Rest des Tradings und seiner steuerlichen Behandlung versteht er nicht viel, wie er öffentlich in letzter Zeit hinreichend dargelegt hat. Brehm & Co haben nicht nachgedacht, wie Brehm selber im Bundestag indirekt zugegeben hat. Es besteht also noch Hoffnung auf eine rechtzeitige Bereinigung des ganzen Unsinns oder wenigstens eine korrigierende Durchführungsverordnung.
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      schrieb am 08.06.20 20:10:56
      Beitrag Nr. 2.610 ()
      Wenn die Regierungen und Notenbanken Rezessionen nun immer so händeln, braucht man sich um die Gesetzesänderung keine Sorgen mehr zu machen. Die Wahrscheinlichkeit an den Finanzmärkten Geld zu VERLIEREN wird immer geringer. An dieser Stelle einen Gruß an die SPD, die den Wahnsinn mit Helikoptergeld und Geldspritzen in Milliardenhöhe unterstützt und antreibt. 🤣

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      schrieb am 08.06.20 00:37:44
      Beitrag Nr. 2.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.932.739 von CarloKarriereendo am 07.06.20 16:06:46Es ist zwar so, dass Binding explizit auf die Nutzung einer GmbH als Lösungsmöglichkeit verweist, aber kann man ihm da trauen? Ich glaube eher, er wird der erste sein, der die Umgehung seiner Steuer per GmbH anprangern wird, wenn dafür die Gelegenheit kommt. Daher wäre ein Sieg bei der Verfassungsklage auch ein Sieg für die GmbH-Leute - das verstehen die nur noch nicht.
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      schrieb am 07.06.20 16:06:46
      Beitrag Nr. 2.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.932.577 von Chris_M am 07.06.20 15:48:27
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von CarloKarriereendo: ...

      Bin dabei!
      Komischerweise beteiligen sich seine Kollegen nicht an der Klage.
      Die Schlussfolgerung für mich ist daraus ganz klar:
      Die Jungs verdienen mit ihren Webinaren und NICHT duch Trading ihr Geld.
      Ansonsten müssten die angesichts dieser Situation die pure Panik schieben!!

      Also macht mit und unterstützt Martin auf diesem steinigen Weg!!


      na nehme doch nur mal das Projekt was auf WSO hochgezogen wurde. 50 Teilnehmer a 300 Euro/mtl. Projektdauer 3 Monate (ich meine es läuft ja immernoch weiter aufgrund der hohen Nachfrage).

      Das sind also 15.000 Euro Umsatz im Monat bzw. 12.600 Euro. Mit dem Trading hat er monatlich zwischen +2.000 Euro bis + max. 14.000 Euro gemacht.

      Da siehst doch schon, das sich mit Webinar bzw. Coaching nicht schlecht dazuverdienen lässt.

      Bzgl. Klage anschlließen der Kollegen; kann auch sein das sie sich nicht anschließen und schon eine GmbH haben...


      Ja, evtl. haben die Jungs eine GmbH.
      Ich habe aber bezüglich Trading schon viele Luftnummern erlebt.
      Rein vom Irrsinn her müsste man sich einfach nur solidarisch an dieser Aktion beteiligen, sei es auch nur mit 10€.. aber da sieht man mal wieder
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 07.06.20 15:48:27
      Beitrag Nr. 2.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.932.403 von CarloKarriereendo am 07.06.20 15:21:24
      Zitat von CarloKarriereendo:
      Zitat von startvestor: Die Crowdfunding-Aktion von Martin Hlouschek für die Verfassungsklage gegen die Bindingsteuer ist nun gestartet:


      https://www.leetchi.com/c/verfassungsklage
      https://drive.google.com/file/d/1iW2FJbG5CENJQJf8iDi6RCAcxSf…

      Ich werde da die nächsten Tage auch mein Geld einzahlen, aber vorher noch das Video und das Dokument einsehen.

      Man sollte da schon allein aus Demokratiegründen mitmachen. Andere gehen zu Demos oder unterschreiben Petitionen, was beides meist nichts bringt, aber auch o.k. ist. Effektiver ist natürlich der Rechtsweg, solange er uns noch offen steht. Das ist weltweit wahrlich keine Selbstverständlichkeit und auch in Deutschland nicht in Stein gemeißelt.


      Bin dabei!
      Komischerweise beteiligen sich seine Kollegen nicht an der Klage.
      Die Schlussfolgerung für mich ist daraus ganz klar:
      Die Jungs verdienen mit ihren Webinaren und NICHT duch Trading ihr Geld.
      Ansonsten müssten die angesichts dieser Situation die pure Panik schieben!!

      Also macht mit und unterstützt Martin auf diesem steinigen Weg!!


      na nehme doch nur mal das Projekt was auf WSO hochgezogen wurde. 50 Teilnehmer a 300 Euro/mtl. Projektdauer 3 Monate (ich meine es läuft ja immernoch weiter aufgrund der hohen Nachfrage).

      Das sind also 15.000 Euro Umsatz im Monat bzw. 12.600 Euro. Mit dem Trading hat er monatlich zwischen +2.000 Euro bis + max. 14.000 Euro gemacht.

      Da siehst doch schon, das sich mit Webinar bzw. Coaching nicht schlecht dazuverdienen lässt.

      Bzgl. Klage anschlließen der Kollegen; kann auch sein das sie sich nicht anschließen und schon eine GmbH haben...
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.06.20 15:21:24
      Beitrag Nr. 2.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.929.039 von startvestor am 07.06.20 00:26:33
      Zitat von startvestor: Die Crowdfunding-Aktion von Martin Hlouschek für die Verfassungsklage gegen die Bindingsteuer ist nun gestartet:


      https://www.leetchi.com/c/verfassungsklage
      https://drive.google.com/file/d/1iW2FJbG5CENJQJf8iDi6RCAcxSf…

      Ich werde da die nächsten Tage auch mein Geld einzahlen, aber vorher noch das Video und das Dokument einsehen.

      Man sollte da schon allein aus Demokratiegründen mitmachen. Andere gehen zu Demos oder unterschreiben Petitionen, was beides meist nichts bringt, aber auch o.k. ist. Effektiver ist natürlich der Rechtsweg, solange er uns noch offen steht. Das ist weltweit wahrlich keine Selbstverständlichkeit und auch in Deutschland nicht in Stein gemeißelt.


      Bin dabei!
      Komischerweise beteiligen sich seine Kollegen nicht an der Klage.
      Die Schlussfolgerung für mich ist daraus ganz klar:
      Die Jungs verdienen mit ihren Webinaren und NICHT duch Trading ihr Geld.
      Ansonsten müssten die angesichts dieser Situation die pure Panik schieben!!

      Also macht mit und unterstützt Martin auf diesem steinigen Weg!!
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      schrieb am 07.06.20 11:50:26
      Beitrag Nr. 2.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.930.611 von DieHeuschrecke am 07.06.20 11:01:37Ein großer Nachteil für die inländischen Broker ist, dass sie im Binding-System überhaupt keine Verlustverrechnung mehr machen dürfen, d.h. sie können die 10.000 Euro "Verlust-Freibetrag" nicht irgendwie innerhalb des Jahres ansetzen.

      Beim ausländischen Broker gibts überhaupt keine Abgeltungssteuer. Bzgl. deiner ESt-Vorauszahlungen müsste dein FA schon die 10.000 Euro "Verlust-Freibetrag" berücksichtigen, z.B. 2.500 pro Quartal. Das wird übrigens kein Selbstläufer, aber in der Theorie ist es nunmal so.
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